Inventar: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. April 2022, 09:00 Uhr
Wenn die Beistandschaft eine Vermögensverwaltung beinhaltet, nimmt die Beiständin ein Inventar auf. Sie muss das Vermögen sorgfältig verwalten und der verbeiständeten Person angemessene Beträge zur freien Verfügung überlassen. Zudem führt sie Rechnung und legt diese der Kesb mindestens alle zwei Jahre zur Genehmigung vor. Sie muss der verbeiständeten Person die Rechnung erläutern und ihr auf Verlangen eine Kopie aushändigen.