Die Arbeit von Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände:Systematik:Vier Phasen der Mandatsführung:Mandatsaufnahme

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Mandatsaufnahme

Ausgangslage für die Mandatsaufnahme ist der behördliche Entscheid über die rechtswirksame Errichtung der Beistandschaft und den damit verbunden Überlegungen, die auf einer vorangegangenen Abklärungsphase der Behörde basieren. Wichtig für die Beistandsperson ist, die Überlegungen der Behörde und deren Erwartungen an die Hilfe- und Schutzmassnahme zu verstehen und den persönlichen Kontakt mit der von der Beistandschaft betroffenen Person aufzunehmen. Zur Mandatsaufnahme gehören der Erstkontakt, die Klärung von Auftrag, Aufgaben und Kompetenzen sowie die Entgegennahme der Erwartungen und Hoffnungen der von einer Beistandschaft betroffen Person als ihr Recht auf angemessene Mitwirkung und Selbstbestimmung.