Elterliche Sorge

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Elterliche Sorge Wer die elterliche Sorge – auch Sorgerecht genannt – für ein Kind hat, ist sein gesetzlicher Vertreter, seine gesetzliche Vertreterin. Er oder sie verwaltet das Vermögen des Kindes, unterschreibt Dokumente und Verträge, hat die Erziehungsverantwortung und entscheidet alle wichtigen Fragen. Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht, für das Kind zu entscheiden, wo es das noch nicht selbst kann. Dazu gehört auch das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen respektive mit dem Kind an einen anderen Ort umzuziehen.