Fürsorgerische Unterbringung

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Eine fürsorgerische Unterbringung (FU) ist eine Einweisung in eine Einrichtung (meist eine psychiatrische Klinik), die gegen den Willen der betroffenen Person erfolgt. «Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann», heisst es im ZGB. Ferner kann jemand in einer Klinik mit derselben Argumenten zurückbehalten werden, auch wenn er zuvor freiwillig eingetreten ist. Auch dies ist eine fürsorgerische Unterbringung. An die fürsorgerische Unterbringung werden hohe Auflagen gemacht.