Hilfeplanung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VBBRB-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Fussnoten)
K (AllgemeinVgl. auch Roland Limacher, Leiter Berufsbeistandschaft Kreis Emmen 2018: Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
== Hilfeplanung ==
 
== Hilfeplanung ==
=== Allgemein<ref>Vgl. auch Roland Limacher, Leiter Berufsbeistandschaft Kreis Emmen 2018: Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft</ref> ===
+
=== Allgemein<ref>Vgl. auch Roland Limacher, Leiter Berufsbeistandschaft Kreis Emmen, 2018: Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft.</ref> ===
Vorgelagert zum eigentlichen Handlungsplan ist die umfassende Hilfeplanung. Sie strukturiert den ganzen Unterstützungsablauf. Die Hilfeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der von einem beschriebenen IST-Zustand ausgeht und der in strukturierter Weise in einen SOLL-Zustand mündet. In der sozialen Arbeit beruht die Hilfeplanung auf der Interaktion zwischen der Klientin/dem Klienten und der Sozialarbeiterin/dem Sozialarbeiter. Werner Freigang (2009) umschreibt dies treffend: «Dabei geht es grösstenteils um einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess. Problemfelder müssen dabei erkannt werden und Ziele ausgehandelt und definiert werden. Planen lassen sich nur die Handlungen der Akteure. Die Resultate der Hilfe können nicht geplant werden, sie stehen im günstigsten Fall im Zusammenhang zu den in Aushandlungs- und Verständigungsprozessen gefundenen Zielen und Handlungsschritten»<ref group="fussnote">(Freigang, S. 106)</ref>. Drei grundlegende Begriffe in der Hilfeplanung sind Partizipation, Transparenz und Zielsetzung . Diese Grundbegriffe ziehen sich wie ein roter Faden durch die Mandatsführung.
+
Vorgelagert zum eigentlichen Handlungsplan ist die umfassende Hilfeplanung. Sie strukturiert den ganzen Unterstützungsablauf. Die Hilfeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der von einem beschriebenen IST-Zustand ausgeht und der in strukturierter Weise in einen SOLL-Zustand mündet. In der sozialen Arbeit beruht die Hilfeplanung auf der Interaktion zwischen der Klientin/dem Klienten und der Sozialarbeiterin/dem Sozialarbeiter. Werner Freigang (2009) umschreibt dies treffend: «Dabei geht es grösstenteils um einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess. Problemfelder müssen dabei erkannt werden und Ziele ausgehandelt und definiert werden. Planen lassen sich nur die Handlungen der Akteure. Die Resultate der Hilfe können nicht geplant werden, sie stehen im günstigsten Fall im Zusammenhang zu den in Aushandlungs- und Verständigungsprozessen gefundenen Zielen und Handlungsschritten»<ref group="fussnote">(Freigang, S. 106).</ref>. Drei grundlegende Begriffe in der Hilfeplanung sind Partizipation, Transparenz und Zielsetzung . Diese Grundbegriffe ziehen sich wie ein roter Faden durch die Mandatsführung.
  
 
==== Partizipation ====  
 
==== Partizipation ====  
Zeile 10: Zeile 10:
  
 
==== Zielsetzung ====  
 
==== Zielsetzung ====  
Planungsprozesse werden über die Ziele gesteuert. Das gemeinsame Aushandeln von Zielen kann den Fokus auf das Erreichbare fördern. So bleibt das Problembelastete nicht vordergründig und bekommt nicht die zentrale Bedeutung, die allzu oft in Beratungsgesprächen überwiegt. Eine Voraus­setzung sind SMART-Ziele (spezifisch formuliert, mess- und überprüfbar, akzeptiert, rea­listisch und terminiert). Allerdings sollte die Zielsetzung in der Mandatsführung relativ betrachtet werden, denn die Situationen oder die Beziehungskonstellationen können sich in kürzester Zeit verändern, ohne dass dies voraussehbar  
+
Planungsprozesse werden über die Ziele gesteuert. Das gemeinsame Aushandeln von Zielen kann den Fokus auf das Erreichbare fördern. So bleibt das Problembelastete nicht vordergründig und bekommt nicht die zentrale Bedeutung, die allzu oft in Beratungsgesprächen überwiegt. Eine Voraus­setzung sind SMART-Ziele (spezifisch formuliert, mess- und überprüfbar, akzeptiert, rea­listisch und terminiert). Allerdings sollte die Zielsetzung in der Mandatsführung relativ betrachtet werden, denn die Situationen oder die Beziehungskonstellationen können sich in kürzester Zeit verändern, ohne dass dies voraussehbar
  
 
=== Phasen der Hilfeplanung ===
 
=== Phasen der Hilfeplanung ===

Aktuelle Version vom 23. Juni 2020, 14:04 Uhr

Hilfeplanung

Allgemein[1]

Vorgelagert zum eigentlichen Handlungsplan ist die umfassende Hilfeplanung. Sie strukturiert den ganzen Unterstützungsablauf. Die Hilfeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der von einem beschriebenen IST-Zustand ausgeht und der in strukturierter Weise in einen SOLL-Zustand mündet. In der sozialen Arbeit beruht die Hilfeplanung auf der Interaktion zwischen der Klientin/dem Klienten und der Sozialarbeiterin/dem Sozialarbeiter. Werner Freigang (2009) umschreibt dies treffend: «Dabei geht es grösstenteils um einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess. Problemfelder müssen dabei erkannt werden und Ziele ausgehandelt und definiert werden. Planen lassen sich nur die Handlungen der Akteure. Die Resultate der Hilfe können nicht geplant werden, sie stehen im günstigsten Fall im Zusammenhang zu den in Aushandlungs- und Verständigungsprozessen gefundenen Zielen und Handlungsschritten»[fussnote 1]. Drei grundlegende Begriffe in der Hilfeplanung sind Partizipation, Transparenz und Zielsetzung . Diese Grundbegriffe ziehen sich wie ein roter Faden durch die Mandatsführung.

Partizipation

Professionelles Handeln zielt darauf, die betroffenen Klientinnen und Klienten zu aktivieren. Dabei beachten die Sozialarbeitenden die Ressourcen und Lösungsansätze der betroffenen Personen. Sie gehen davon aus, dass Hilfe oder Unterstützung nur dann zu den gewünschten Zielen führen, wenn alle Beteiligten in angemessener Form an Entscheidungen partizipieren können. Zudem steht es den Klientinnen und Klienten zu, ihr Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen zu gestalten (Art. 406 ZGB).

Transparenz

Transparenz ist eine Voraussetzung für Partizipation. Klientinnen und Klienten müssen wissen, woher die Sozialarbeiterin/der Sozialarbeiter die Informationen über sie und ihre Situationen hat. Klientinnen und Klienten haben das Recht zu wissen, wie weit die Handlungsspielräume aller am Prozess beteiligten Personen gehen, und welche Kompetenzen die einzelnen Akteure der Hilfeplanung haben. So gewinnen alle beteiligten Personen Klarheit. Dadurch lässt sich das nötige Vertrauen aufbauen und stärken.

Zielsetzung

Planungsprozesse werden über die Ziele gesteuert. Das gemeinsame Aushandeln von Zielen kann den Fokus auf das Erreichbare fördern. So bleibt das Problembelastete nicht vordergründig und bekommt nicht die zentrale Bedeutung, die allzu oft in Beratungsgesprächen überwiegt. Eine Voraus­setzung sind SMART-Ziele (spezifisch formuliert, mess- und überprüfbar, akzeptiert, rea­listisch und terminiert). Allerdings sollte die Zielsetzung in der Mandatsführung relativ betrachtet werden, denn die Situationen oder die Beziehungskonstellationen können sich in kürzester Zeit verändern, ohne dass dies voraussehbar

Phasen der Hilfeplanung

Situationsbeschreibung

Situationsalayse

Zielsetzung

Handlungsplan

Intervention

Evaluation

Fussnoten

  1. (Freigang, S. 106).

Einzelnachweise

  1. Vgl. auch Roland Limacher, Leiter Berufsbeistandschaft Kreis Emmen, 2018: Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft.