Sorgerecht

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Das Sorgerecht können nur Eltern ausüben. In der Regel tun sie dies gemeinsam, auch nach einer Scheidung oder wenn sie nicht verheiratet sind. Wenn beide Eltern verstorben sind oder wenn ihnen die elterliche Sorge entzogen wird, erhält das Kind , einen Vormund bzw. eine Vormundin. Die Kesb am Wohnort des Kindes bestimmt, ob eine verwandte Person oder ein Amtsvormund eingesetzt wird.