Vormundschaft

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Im bis Ende 2012 geltenden Vormundschaftsrecht war die Rede von «mündigen», «unmündigen» und «entmündigten» Bürgern. Im revidierten Gesetz nicht mehr: Das Wort «mündig» taucht gar nicht mehr auf. «Geisteskrankheit», «lasterhafter Lebenswandel», «Mündel» und andere Begriffe, die früher üblich waren und bis zur Revision im Gesetz standen, kommen im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nicht mehr vor. Heute gibt es keine Vormundschaften und keine Beiratschaften mehr – und niemand wird mehr bevormundet oder entmündigt. Es gibt nur eine Ausnahme: Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, stehen unter Vormundschaft.