Handlungsfähigkeit

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Wer handlungsfähig ist, kann selbständig Rechte ausüben und Pflichten übernehmen. Er oder sie kann Verpflichtungen eingehen oder ausschlagen, Verträge abschliessen oder kündigen, Ungerechtigkeiten zur Anzeige bringen. Handlungsfähige Personen sind geschäfts- und deliktsfähig, vertrags- und testierfähig. Voraussetzungen dafür, dass jemand handlungsfähig ist, sind die Volljährigkeit (18 Jahre alt) und die Urteilsfähigkeit.

Handlungsunfähig sind Urteilsunfähige, Minderjährige und erwachsene Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen.